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Vertrag Versicherung

Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung.

Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen).

Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer Vertragsverhandlung.Dass alleine ein „Sich-Vertragen“, also eine blosse Willenseinigung, fähig ist, Rechte und Pflichten herbeizuführen, ist alles andere als selbstverständlich.

Man spricht insoweit vom Konsensualvertrag im Gegensatz zum Realvertrag. Letzterer kommt nicht durch Willenseinigung, sondern erst durch eine bestimmte Handlung zustande.

Bis zur Schuldrechtsreform wurde beispielsweise noch vereinzelt auch für das deutsche Recht die Meinung vertreten, der Darlehensvertrag, komme erst durch die Hingabe des Geldes zustande.

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